Datenschutzerklärung
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Vorbemerkung
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen
Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt,
schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz
der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen
als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns
bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig,
wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene
eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung
stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses
oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit
es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich
ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse
des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.
Einwilligungserklärung
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick
auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag
eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die
Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch - außer in der Lebens-
und Unfallversicherung - schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit
möglichen Widerruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung
ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u.U. nicht zu einem Vertragsabschluss.
Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann
eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen
Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z.B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis
unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung)
voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist
daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.
Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung
und -nutzung nennen.
Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer
Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst
Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische
Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer,
Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z.B.
eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten).
Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch
Angaben von Dritten, wie z.B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit,
die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf
einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten).
Datenübermittlung an Rückversicherer
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich
der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen
Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer
benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von
uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und
des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit
Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch
die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen
sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende
Daten übergeben.
Datenübermittlung an andere Versicherer
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder
Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des
Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören
z.B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über
gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte).
Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben
des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen
Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft
zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf
es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie
bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern.
Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen,
Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe
und Schadentag.
Datenübermittlung an Versicherungsvermittler
Sie werden in Ihrer Versicherungsangelegenheit durch einen Vermittler betreut, der
Sie mit Ihrer Einwilligung auch berät. Vermittler in diesem Sinn sind Versicherungsmakler.
Der Makler führt eine nach den im Versicherungsgewerbe üblichen Grundsätzen
ordnungsgemäße Be-treuung des Versicherungsnehmers und Verwaltung des
Versicherungsvertrages durch. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu
können, erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und
Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z.
B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos,
Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich
zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen
Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Jeder Vermittler ist gesetzlich
und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten
(z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten.
Zentrale Hinweissysteme
Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung,
zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch
Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder
auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim
GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zentrale Hinweissysteme.
Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken,
die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele für unsere Bereiche: Sachversicherer - Aufnahme
von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts
des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen
erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs.
Unfallversicherer – Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht,
Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen
Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung durch
den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck:
Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch. Allgemeine Haftpflichtversicherung:
Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht
des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und
-verhütung
Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten
Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein
Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten
Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte
an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers (Dieter Zimmermann). Richten Sie auch
ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen
der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.
Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass
-
die Ammerländer Versicherung die von mir in diesem
Antrag und künftig mitgeteilten Daten – auch Gesundheitsdaten - erhebt, speichert
und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder
Beendigung dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist.
-
meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit erforderlich
– an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet
werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Ammerländer Versicherung tätigen
Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter
Daten von ihrer Schweigepflicht.
-
die Ammerländer Versicherung meine Daten – auch Gesundheitsdaten
- und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen –
soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler
übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt
werden dürfen.
-
die Ammerländer Versicherung meine Daten – auch Gesundheitsdaten
-, wenn der Vertrag nicht zustande kommt, für einen Zeitraum von drei Jahren ab
dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichert
und nutzt.
-
die Ammerländer-Versicherung meine Daten – auch Gesundheitsdaten
- an die genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die
angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie
die Ammerländer Versicherung dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich
die Mitarbeiter der Ammerländer Versicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf
die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten
von ihrer Schweigepflicht.
-
Liste der externen Dienstleister mit Funktionen gemäß
der vorgenannten Einwilligungserklärung für die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten:
-
1. Malteser Hilfsdienst
gGmbh, 51101 Köln
-
2. Steria Mummert
ISS GmbH, Hans-Henny-Jahnn-Weg 29, 22085 Hamburg
-
3. SowAss GmbH,
Kirchdorf 40, 25335 Neuendorf
-
4. Segelhorster
Datenservice, Langenweg 18, 26125 Oldenburg
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